Qualifikations-verfahren für Berufserfahrene
Voraussetzungen für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren
Sie arbeiten bereits seit längerer Zeit als Anlagenführerin/Anlagenführer? Sie haben sich das Wissen durch langjährige Erfahrung im Betrieb angeeignet ohne, dass Sie über ein anerkanntes Diplom verfügen?
1. Sammeln notwendiger Berufserfahrung
- mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung, davon drei Jahre als Anlagenführerin/Anlagenführer
- Teilzeitarbeit wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
- Massgeblich ist der Zeitpunkt des Prüfungsantritts, nicht der Beginn der empfohlenen, mindestens zweijährigen Prüfungsvorbereitung.
- Eine Anstellung im Tätigkeitsbereich der Anlagenführerin / des Anlagenführers ist erforderlich. Ein Lehrvertrag ist nicht notwendig.
2. Nachweis über das für die Prüfung notwendige (theoretische) Fachwissen
- Für das Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist ein Nachweis über das notwendige, berufsspezifische Fachwissen notwendig.
- Empfohlen wird entsprechend eine schulisch begleitete Vorbereitung.
3. Anmeldung zum Qualifikationsverfahren
- Zuständig ist das Amt für Berufsbildung des jeweiligen Wohnkantons einzureichen.
- Die Anmeldung ist üblicherweise vor Beginn der Prüfungsvorbereitung vorzunehmen.
- Oftmals entscheidet das Amt gleichzeitig über die Kostengutsprache (Schulbesuch, üK, etc.)