Qualifikations-verfahren für Berufserfahrene

Voraussetzungen für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren

Sie arbeiten bereits seit längerer Zeit als Anlagenführerin/Anlagenführer? Sie haben sich das Wissen durch langjährige Erfahrung im Betrieb angeeignet ohne, dass Sie über ein anerkanntes Diplom verfügen?

1. Sammeln notwendiger Berufserfahrung

  • mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung, davon drei Jahre als Anlagenführerin/Anlagenführer
  • Teilzeitarbeit wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
  • Massgeblich ist der Zeitpunkt des Prüfungsantritts, nicht der Beginn der empfohlenen, mindestens zweijährigen Prüfungsvorbereitung.
  • Eine Anstellung im Tätigkeitsbereich der Anlagenführerin / des Anlagenführers ist erforderlich. Ein Lehrvertrag ist nicht notwendig.

2. Nachweis über das für die Prüfung notwendige (theoretische) Fachwissen

  • Für das Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist ein Nachweis über das notwendige, berufsspezifische Fachwissen notwendig.
  • Empfohlen wird entsprechend eine schulisch begleitete Vorbereitung.

3. Anmeldung zum Qualifikationsverfahren

  • Zuständig ist das Amt für Berufsbildung des jeweiligen Wohnkantons einzureichen.
  • Die Anmeldung ist üblicherweise vor Beginn der Prüfungsvorbereitung vorzunehmen.
  • Oftmals entscheidet das Amt gleichzeitig über die Kostengutsprache (Schulbesuch, üK, etc.)