Berufsabschluss für Erwachsene
Sind Sie seit mehreren Jahren im Bereich Anlagenführerin/Anlagenführer tätig, ohne über den Abschluss zu verfügen? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Berufsabschluss für Erwachsene zu erlangen, indem Sie direkt die Abschlussprüfung absolvieren (Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV).
Dieser Weg steht Ihnen offen – auch dann, wenn die Berufskenntnisse nicht im Rahmen einer regulären beruflichen Grundbildung erworben wurden. In der Prüfung weisen Sie Ihr Fachwissen und Ihre praktischen Fähigkeiten nach. Es ist der direkteste und schnellste Weg zum anerkannten Berufsabschluss als Anlagenführer/in EFZ für Berufserfahrene.