Berufserfahrene Mitarbeitende fördern

Die Nachqualifikation von Mitarbeitenden ist eine grosse Chance zur Steigerung der Produktivität und Betriebstreue von bewährten Mitarbeitenden. Das Potential ist gerade hier bei weitem nicht ausgeschöpft. 
In vielen Firmen werden Anlagen- und Produktionslinien durch langjährige Mitarbeitende ohne offiziellen Abschluss (eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ) betreut. Die entsprechenden Mitarbeitenden werden jeweils firmenintern auf die neuen Maschinen und Anlagen umgeschult. Nachdem der technologische Fortschritt sich immer stärker beschleunigt, stösst dieses System an seine Grenzen. Zudem verfügen die entsprechenden Mitarbeitenden über eine geringere Arbeitsplatzsicherheit und haben bei einem Stellenwechsel mehr Mühe sich in die neue Materie einzuarbeiten. Genau hier bietet die FOMA eine massgeschneiderte Lösung. Im Rahmen der sogenannten Nachholbildung gemäss Art. 32 BBV können die entsprechenden Mitarbeitenden das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Anlagenführerin / Anlagenführer berufsbegleitend und in einem verkürzten Lehrgang erwerben. Das entsprechende Angebot stösst national auf höchstes Interesse. 

Hier finden Sie die notwendigen Angaben.

Antworten zu häufigen Fragen, welche sich den Anstellungsbetrieben bei der Nachholbildung langjähriger Mitarbeitenden stellen:

Muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden? 

Eine Anstellung im Tätigkeitsbereich der Anlagenführerin / des Anlagenführers ist erforderlich. Ein Lehrvertrag ist jedoch nicht notwendig.

Wird eine Begleitung durch Berufsbildnerin oder Fachvorgesetzte benötigt?

Da es sich nicht um ein Lehrverhältnis handelt, braucht es dies nicht. Eine betriebsinterne Begleitung für die Vorbereitung des QV ist dennoch erstrebenswert. 

Welche Kosten fallen für den Anstellungsbetrieb an?

Der Anstellungsbetrieb ist grundsätzlich nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet. Nichtsdestotrotz wird empfohlen, die Rahmenbedingungen für Schulbesuch, anderer QV-Vorbereitungen und allfälliger Übernahme gewisser Kosten zwischen Anstellungsbetrieb und Mitarbeitendem zu klären. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, als dass beidseitig eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt wird und auch diese in diesem Rahmen definiert werden kann.

Gibt es Anforderungen an den Anstellungsbetrieb?

Das Unternehmen sollte über eine Anlage oder Produktionslinie verfügen, welche sich für die Durchführung der Individuellen Praktischen Prüfung (IPA) eignet. Hinweise hierfür entnehmen Sie den definirten Mindestanforderungen für Lehrbetriebe bei regulären Lernenden. Bestehen Fragen in diesem Bereich, können Sie sich gerne an die jeweiligen Chefexpertinnen und -experten wenden.